Eine Kegelbahn für 19 Euro zu verschenken

Hausverlosungen im Internet boomen.
Die Sendung „Stern TV-Reportage“ auf Vox hat gerade im Fernsehen über Hausverlosungen berichtet.
Auch ein Wirt aus Wegberg wollte sein Gasthaus mit Kegelbahn, Biergarten, zwei Wohnungen und Baugrundstück veräußern.
Doch in Deutschland fallen diese Hausverlosungen unter Glücksspiel und sind daher verboten.

Gastwirt Hans-Josef Lisges wollte daher sein Gatshaus „verschenken“.
Interressierte mussten sich dafür bewerben.
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 19,99 Euro konnte sich jeder um das Gasthaus bemühen.
Ein Notar sollte anhand vorgegebener, geheimer Kriterien bestimmen, wer das Objekt zum Nulltarif bekommt – sobald sich 59 999 Interessenten über das Internet registriert hätten.
Doch H.G. Lisgens musste seine „Verschenkaktion vorerst stoppen.
Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Mittelfranken drohten ihm ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro an.
Der Weg durch die juristischen Instanzen ist ihm zu kostspielig, daher wartet Lisges nun eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ab. Dort sind zwei Verfahren in ähnlicher Angelegenheit anhängig.

In anderen Ländern, wie zum Beispiel Österreich und Spanien, sind diese Hausverlosungen aber legal.

Wer sich statt für eine Kegelbahn lieber für ein Traumhaus in Österreich oder ein Villa auf Mallorca interessiert kann sich hier umschauen.

Aber aufgepasst kommen nicht genügend Interessenten für die Hausverlosung zusammen gibt es keine Verlosung, man bekommt zwar dann sein Geld zurück, allerdings abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.