Ist Kegeln eine erhoehte Kraftanstrengung ?

Ob Kegeln eine erhöhte Kraftanstrengung ist musste das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.
Es ging um den Anspruch eines Keglers gegen seine private Unfallversicherung.

Was war passiert ?

Als der Kegler die Kugel so schwungvoll wie möglich anschob,
passierte es:
Seine Bizepssehne riss.
Für die Verletzung beim Sportkegeln wollte seine private Unfallversicherung nicht zahlen.
Man empfahl ihm, die Versicherungsbedingungen zu studieren:
Ein Unfall setze entweder eine „plötzliche Einwirkung auf den Körper von außen“ voraus, oder aber eine „erhöhte Kraftanstrengung“ des Versicherungsnehmers.
Davon könne beim Kegeln schon deshalb keine Rede sein, weil die Kugeln höchstens vier Kilogramm wögen, meistens weniger.
Das Oberlandesgericht Nürnberg wies diesen Einwand zurück.
Ausschlaggebend sei, ob eine „das Normalmaß übersteigende Kraftanstrengung“ des Versicherungsnehmers die Verletzung bewirkt habe. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Kugeln nicht sonderlich schwer seien.
Beim Sportkegeln komme der erhöhte Krafteinsatz durch die „physiologischen Besonderheiten des Bewegungsablaufs“ zustande. Denn die Kugel werde „am Ende des langen Hebelarmes in der Hohlhand gehalten“, oft auch mit gebeugtem Ellbogengelenk, dann werde nach hinten ausgeholt und anschließend geschoben.
Ein Sachverständiger habe erläutert, dass dabei die Bizepssehne einer besonderen Belastung ausgesetzt sei.
Also stelle diese „exzentrische Anspannung der Bizepssehne“ eine erhöhte Kraftanstrengung im Sinne der Versicherungsbedingungen dar und die Versicherung müsse zahlen.
Kegeln ist eine erhöhte Kraftanstrengung im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung.
Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30. März 2000 – 8 U 3372/99

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