Nichtraucherschutzgesetz
Wie nicht anders zu erwarten hat auch die Hessische Landesregierung das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet. Danach gilt das Rauchverbot ab 1.10.2007 u.a. in allen Sportanlagen und Gaststätten. Gaststätten haben die Möglichkeit in vollständig abgetrennten Nebenräumen das Rauchen zu erlauben. Ich beglückwünsche unsere Politiker dazu, dass sie so schnell reagiert haben…
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