Versicherungsschutz für Übungsleiter

Der Landessportbund Hessen hat ein Merkblatt für Übungsleiter und Betreuer herausgegeben.
Darin wird auf den Versicherungsschutz eingegangen den die Übungsleiter über die Sportversicherung der ARAG und der VBG genießen.

Der Sportversicherungsvertrag umfasst folgende Leistungen:

Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Rechtschutz- und Krankenversicherung.
Es werden weitere Zusatzversicherungen für den individuellen Bedarf der Vereine angeboten (Nichtmitglieder-, Kfz-Zusatz-, Gebäude- und Inventarversicherung).

Durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft ist unter anderem folgendes abgesichert:

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Heilbehandlung), ärztliche Behandlung, erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Reha, berufsfördernde Leistungen, Pflege, bis hin zu Invaliditäts- und Rentenansprüchen.

Versichert sind alle Arbeitnehmer oder arbeitnehmer-ähnlich Beschäftigten ohne Entgelt gemäß der Pauschalvereinbarung, darunter fallen auch Übungsleiter und Betreuer ohne und mit Verdienst bis 1.848.- €.